Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Inanspruchnahme der Sanitärdienstleistungen von Tropfwerk. Bitte lesen Sie diesen Text sorgfältig durch, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Zuletzt aktualisiert: 14. März 2026 Gültig ab: 14. März 2026

01 Definitionen

Die nachfolgenden Begriffe haben in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Bedeutung:

«Tropfwerk» Tropfwerk, Sanitärfachbetrieb, Badenerstrasse 142, 8004 Zürich – der Auftragnehmer.
«Kundin / Kunde» Die natürliche oder juristische Person, die eine Dienstleistung bei Tropfwerk in Auftrag gibt.
«Auftrag» Die zwischen Tropfwerk und der Kundschaft vereinbarte Leistung inkl. Umfang, Termin und Vergütung.
«Vereinbarung» Die verbindliche Übereinkunft, die durch Auftragserteilung und Auftragsannahme zustande kommt.
«Leistung» Sanitärdienstleistungen gemäss Angebot, insbesondere Diagnose, Entstopfung und Installation.

02 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Aufträge, die zwischen Tropfwerk und der Kundschaft abgeschlossen werden – unabhängig davon, ob die Auftragserteilung telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular auf der Website oder persönlich erfolgt.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kundschaft werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Tropfwerk diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

Die Leistungen von Tropfwerk richten sich an Privat- und Gewerbekunden in der Stadt und Region Zürich. Mit der Auftragserteilung bestätigt die Kundschaft, volljährig und zur Eingehung dieser Vereinbarung berechtigt zu sein.

03 Leistungsbeschreibung

Tropfwerk erbringt folgende Sanitärdienstleistungen:

Leck-Diagnose & Kleinreparaturen

Sichtprüfung von Sanitäranlagen, Identifikation von Leckagen und, soweit im Rahmen des Besuchs umsetzbar, Durchführung von Kleinreparaturen. Eine schriftliche Zusammenfassung wird hinterlassen.

CHF 220

Rohrreinigung & Entstopfungsservice

Mechanische oder hydromechanische Reinigung verstopfter oder träger Abflüsse in Wohn- und Gewerberäumen. Die Funktion wird vor Arbeitsende geprüft.

CHF 390

Sanitärinstallation & Umbauarbeiten

Installation oder Austausch von Sanitärarmaturen und zugehöriger Verrohrung. Umfang wird vorab vereinbart; alle Fittings entsprechen Schweizer Qualitätsnormen. Drucktest und Sichtprüfung vor Abschluss.

CHF 1'400

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Zusatzarbeiten, die sich erst während der Ausführung als notwendig erweisen, werden vor ihrer Durchführung mit der Kundschaft abgestimmt.

04 Auftragserteilung & Terminvereinbarung

Ein Auftrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Bestätigung von Tropfwerk zustande. Die Einreichung eines Kontaktformulars oder eine Anfrage per Telefon stellen noch keine verbindliche Vereinbarung dar.

Termine werden einvernehmlich festgelegt und berücksichtigen, soweit möglich, die Tagesabläufe der Kundschaft. Terminänderungen sind spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen.

Bei Arbeiten, die den Zugang zur Liegenschaft erfordern, stellt die Kundschaft sicher, dass eine zugangsbefugte Person während der Arbeitszeit anwesend ist.

05 Preise & Zahlung

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der jeweils gültige Preis ergibt sich aus dem Angebot oder der Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.

Die Rechnung wird nach Abschluss der Arbeiten ausgestellt und ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Überweisung (IBAN auf der Rechnung) sowie Barzahlung bei Auftragsabschluss vor Ort.

Bei Zahlungsverzug ist Tropfwerk berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe in Rechnung zu stellen. Mahnkosten können zusätzlich erhoben werden.

Hinweis zu Pauschalpreisen

Die aufgeführten Pauschalpreise decken den Standardleistungsumfang ab. Erschliessen sich während der Ausführung Mehranforderungen — z. B. besonders stark verkalktes Rohrmaterial oder unzugängliche Leitungsführung — wird vor weiterer Arbeit ein Nachtrag abgestimmt.

06 Durchführung der Arbeiten

Die Arbeiten werden durch qualifiziertes Fachpersonal von Tropfwerk ausgeführt. Verwendete Materialien entsprechen den einschlägigen Schweizer Normen (SIA, SVGW).

Die Kundschaft stellt sicher, dass Tropfwerk ungehinderten Zugang zu den betroffenen Bereichen erhält und notwendige Absperrungen (Hauptabsperrventil, Hausanschluss) zugänglich und funktionstüchtig sind.

Nach Abschluss der Arbeiten wird der Arbeitsbereich gereinigt und im ordnungsgemässen Zustand übergeben. Bereits bestehende Schäden ausserhalb des Leistungsumfangs werden gegebenenfalls dokumentiert und der Kundschaft mitgeteilt.

Können Arbeiten aufgrund von Umständen, die Tropfwerk nicht zu vertreten hat (fehlender Zugang, unerwartete Rohrbeschaffenheit, fehlende Informationen), nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, kann Tropfwerk einen anteiligen Aufwand in Rechnung stellen.

07 Haftung & Haftungsbeschränkung

Tropfwerk haftet für Schäden, die durch nachweislich fehlerhafte Ausführung der vereinbarten Leistung entstehen, nach Massgabe des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).

Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, die nicht direkt durch die erbrachte Leistung verursacht wurden, übernimmt Tropfwerk keine Haftung, sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt.

Die Haftung für Schäden, die durch verdeckte oder vorbestehende Mängel in der Bausubstanz, den Leitungen oder den Armaturen entstehen und die bei sorgfältiger Prüfung vor Arbeitsbeginn nicht erkennbar waren, ist ausgeschlossen.

Schadensmeldungen sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen nach Feststellung des Schadens schriftlich an Tropfwerk zu richten.

08 Gewährleistung

Tropfwerk gewährt für die erbrachten Arbeiten eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme der Leistung, sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

Die Gewährleistung umfasst Mängel, die auf die Ausführungsqualität von Tropfwerk zurückzuführen sind. Nicht umfasst sind Schäden durch unsachgemässen Gebrauch, mechanische Einwirkungen Dritter oder normale Abnutzung.

Für eingebaute Materialien und Armaturen gelten die Herstellergarantien; Tropfwerk unterstützt bei der Geltendmachung, soweit dies möglich und zumutbar ist.

09 Datenschutz

Tropfwerk erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich zum Zweck der Auftragsabwicklung und Kommunikation. Es gilt das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG).

Ausführliche Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und zu den Rechten der betroffenen Personen finden sich in der Datenschutzerklärung von Tropfwerk.

10 Stornierung & Kündigung

Einzelaufträge können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. Bei kürzerer Vorlaufzeit oder unentschuldigtem Nichterscheinen kann Tropfwerk eine Ausfallpauschale in Rechnung stellen.

Laufende Arbeiten können durch die Kundschaft jederzeit unterbrochen werden; bereits erbrachte Leistungen werden anteilig verrechnet.

Tropfwerk kann einen Auftrag ablehnen oder abbrechen, wenn sich herausstellt, dass die Arbeit aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht fachgerecht ausgeführt werden kann. In diesem Fall werden keine Kosten für nicht erbrachte Leistungen erhoben.

11 Streitbeilegung & anwendbares Recht

Im Streitfall bemühen sich beide Parteien zunächst um eine einvernehmliche Lösung. Eine schriftliche Kontaktaufnahme an Tropfwerk ist der erste Schritt; Tropfwerk antwortet innerhalb von 10 Werktagen.

Auf diese AGB und alle daraus entstehenden Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorschreiben. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich zudem an die Ombudsstelle des Schweizerischen Gewerbeverbands wenden.

12 Allgemeine Bestimmungen

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Gesamte Vereinbarung: Diese AGB und der jeweilige Auftrag bilden die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien zu dem jeweiligen Gegenstand.

Verzicht: Das Unterlassen der Geltendmachung eines Rechts aus diesen AGB stellt keinen Verzicht auf dieses Recht für die Zukunft dar.

Abtretung: Die Kundschaft kann Rechte aus der Vereinbarung nur mit schriftlicher Zustimmung von Tropfwerk abtreten.

13 Änderungen dieser AGB

Tropfwerk behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website unter tropfweren.club/terms-conditions.html einsehbar.

Änderungen werden mit dem Datum der Aktualisierung versehen. Für Aufträge, die vor einer Änderung erteilt wurden, gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Fassung.

14 Kontakt

Für Fragen zu diesen AGB oder zu einem laufenden Auftrag stehen wir gerne zur Verfügung:

Tropfwerk

Badenerstrasse 142, 8004 Zürich

+41 44 386 72 15

[email protected]